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   BGH, 11.02.1959 - IV ZR 216/58   

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https://dejure.org/1959,6598
BGH, 11.02.1959 - IV ZR 216/58 (https://dejure.org/1959,6598)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1959 - IV ZR 216/58 (https://dejure.org/1959,6598)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1959 - IV ZR 216/58 (https://dejure.org/1959,6598)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.1959 - IV ZR 224/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1959 - IV ZR 216/58
    Im übrigen sind aber nach § 76 Abs. 1 Satz 3 BEG bei der Einreihung eines Verfolgten nicht nur die wirtschaftliche Stellung, sondern auch seine Berufsausbildung und nach Satz 5 berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, wenn dieser erst im Anfang der Ausübung seines Berufes stand, so daß hierdurch etwaige Unbilligkeiten vermieden werden (vgl. ferner RzW 1958, 270 35 = LM Nr. 3 zu § 76 BEG 1956 sowie die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung vom 28. Januar 1959 - IV ZR 224/58 -).
  • BGH, 07.01.1959 - IV ZR 139/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1959 - IV ZR 216/58
    Soweit die Klägerin eine Erstreckung des Entschädigungszeitraums auf die Zeit vor dem 1. April 1933 erstrebt, mußte ihre Revision als unzulässig verworfen werden, da eine Erweiterung des Klagebegehrens über den Umfang der im Berufungsrechtszug gestellten Anträge nicht zulässig ist (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung vom 7. Januar 1959 - IV ZR 139/58).
  • BGH, 10.10.1962 - IV ZR 106/62

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat jedoch in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß die Besoldungsübersicht der Anlage 2 der 3. DV-BEG auch eine geeignete Grundlage für die Einordnung des Verfolgten in eine vergleichbare Beamtengruppe, darstelle (s. z.B. BGH vom 28. Januar 1959 - IV ZR 224/58 -, RzW 1959, 239 und vom 11. Februar 1959 - IV ZR 216/58 -, RzW 1959, 260).
  • BGH, 10.06.1959 - IV ZR 296/58

    Rechtsmittel

    Wie weiter in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des Senats vom 11. Februar 1959 - IV ZR 216/58 - ausgeführt, muß es als selbstverständlich angesehen werden, daß der Gesetzgeber die wirtschaftliche Stellung einer in der freien Wirtschaft berufstätigen Person nicht höher hat werten wollen als die eines Beamten mit gleich hohen Dienstbezügen und daß die Festsetzung eines Durchschnittseinkommens in den Besoldungsübersichten nur die Bedeutung haben kann, daß dieses Einkommen - gegebenenfalls gemindert um die in den Notverordnungen für die in Frage kommende Zeit angeordneten Kürzungen - in der Regel auch für die Einreihung des Verfolgten in diese Beamtengruppen maßgebend sein soll.
  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 313/58

    Rechtsmittel

    Die Einkommensminderung des selbständig Berufstätigen, die auf die Verfolgung zurückgeht, ist dementsprechend ebenfalls nicht an dem Mehreinkommen zu messen, das ohne die Verfolgung etwa erreicht worden wäre, sondern an dem tatsächlich erzielten Einkommen in der Zeit vor der Verfolgung (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 11. Februar 1959 - IV ZR 216/58 -).
  • BGH, 26.02.1960 - IV ZR 229/59

    Rechtsmittel

    Ein rechtliches Interesse an der vom Kläger begehrten Feststellung kann daher nicht anerkannt werden (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1957 IV ZR 183/57 RzW 1958, 105; vom 30. Mai 1958 IV ZR 54/58; und 11. Februar 1959 IV ZR 216/58; die beiden letztgenannten Entscheidungen sind insoweit nicht veröffentlicht).
  • BGH, 27.02.1959 - IV ZR 201/58

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 28. Januar 1959 - IV ZR 224/58 und vom 11. Februar 1959 - IV ZR 216/58 - dargelegt.
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